Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlange ich für die rechtliche Erstberatung einen Betrag von 226,10 € inkl. MwSt (bzw. 190,00 Euro exkl. MWSt.), unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Diese Gebühr rechne ich bei Erteilung eines Mandates an.
So können Sie sich in Ruhe frühzeitig beraten lassen und überlegen, ob Ihnen mein Beratungsangebot und der von mir vorgeschlagene Lösungsweg zusagen und ich Sie vertrauensvoll unterstützen und vertreten kann.
Eva Bouffleur. Rechtsanwältin. Fachanwältin für Familienrecht. ist Mitglied im Deutscher Anwaltverein.
Eva Bouffleur | Rechtsanwältin. Fachanwältin für Familienrecht.
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