Bei Kontaktaufnahme zur Kanzlei mithilfe von unverschlüsselter E-Mail wird das Einverständnis unterstellt, die weitere Korrespondenz ebenfalls mittels unverschlüsselter E-Mail zu führen. Ein Mandat wird erst mit dessen Annahme durch die Kanzlei begründet, nicht bereits durch elektronische Kontaktaufnahme. An die Kanzlei per E-Mail gegebene Informationen über Fristabläufe sind unwirksam.
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Eva Bouffleur. Rechtsanwältin. Fachanwältin für Familienrecht. ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.
Eva Bouffleur | Rechtsanwältin. Fachanwältin für Familienrecht.
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